AGB'S
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Allgemeinen Geschäftsbedingungen
OFFERTEN & GÜLTIGKEIT
In der Regel erfolgt eine erste allgemeine Offerte kostenlos. Wünscht der Kunde eine zweite, detaillierte Offerte und kommt ein Vertrag später nicht zustande, so ist Begert Catering GmbH berechtigt, für Ihre Bemühungen im Zusammenhang mit der Erstellung weiterer Offerten eine Unkostenentschädigung gemäss Aufwand zu fordern. Offertgültigkeit 30 Tage
ANGEBOTE & PREISE
Alle auf unseren Internetseiten, Druckerzeugnissen oder Angeboten genannten Preise in CHF sind reine Abholpreise und exkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, ausser es wird ausdrücklich etwas anderes angegeben.
Unsere Rechnungen verstehen sich ohne Abzüge, je nach Grösse des Anlasses behalten wir uns eine Akontozahlung vor.
BESTÄTIGUNG
Ein Auftrag mit Begert Catering GmbH kann mündlich oder schriftlich erfolgen. Mündliche Abmachungen werden durch Begert Catering GmbH schriftlich bestätigt. Sofern nicht innerhalb von 3 Arbeitstagen allfällige Unstimmigkeiten gemeldet werden, gelten diese Auftragsbestätigungen als rechtsverbindlich.
LEISTUNG
Begert Catering GmbH verpflichtet sich, bei der Ausführung des Auftrages in sorgfältiger Weise vorzugehen. Sie ist verpflichtet den vereinbarten Anlass zeitgerecht und zur vollständigen Befriedigung des Kunden durchzuführen. Bei der Auswahl von Speisen und Getränken wird Wert auf einwandfreie Qualität gelegt.
Bei der Organisation von Anlässen betreut Begert Catering GmbH die notwendige Koordination der beteiligten Veranstalter und führt die Regie des Gesamtanlasses, sofern dies mit dem Auftraggeber vereinbart wurde.
TEILNEHMER
Die definitive Teilnehmerzahl für das Essen muss spätestens 5 volle Arbeitstage vor dem Anlass mitgeteilt werden, ausser es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart. Wird nach diesem Termin eine kleinere Teilnehmerzahl gemeldet, muss gleichwohl die bestellte Menge verrechnet werden.
VERMITTLUNG
Begert Catering GmbH organisiert Dienstleistungen von Dritten: Zeltbauer, Musiker, Künstler etc. Den Vertrag schliesst der Kunde jedoch mit dem Musiker, Künstler, etc. direkt ab.
SPESEN
Anlieferung in Stadt Bern
(Lieferung / Abtransport Bordsteinkante)
CHF 30.–/Pauschal
Retourholen in Stadt Bern
CHF 30.–/Pauschal
(Lieferung / Abtransport Bordsteinkante)
Lieferungen ausserhalb Bern
(Lieferung / Abtransport Bordsteinkante)
CHF 2.20/kmh
Erforderliche Spezial- oder Grosstransporte werden gemäss Aufwand berechnet.
Einrichten bzw. die gelieferte Ware und Infrastruktur servicebereit herrichten
CHF 58.–/Std. und Mitarbeiter
Nach Mitternacht, an Sonn- + Feiertagen
CHF 70.–/Std. und Mitarbeiter
Mitarbeiter/in
CHF 58.–/Std.
Nach Mitternacht, an Sonn- + Feiertagen
CHF 70.–/Std.
Leiter/Leiterin Catering
CHF 72.–/Std. und Person
Nach Mitternacht, an Sonn- + Feiertagen
CHF 85.–/Std. und Person
Die An- und Rückreise zum und vom Arbeitsort gelten als Arbeitszeit, ebenso die Bereitstellungs- und Aufräumarbeiten vor Ort.
MIETMATERIAL
Der Kunde darf sämtliche Mietgegenstände nur zum vereinbarten, bestimmungsgemässen Zweck und am vereinbarten Ort nutzen.
Die Reinigung ist m Mietpreis inbegriffen.
Die Rücknahme erfolgt zunächst unter Vorbehalt, Bruch- und Fehlmengen können erst nach erfolgtem Reinigungsprozess ermittelt werden. Fehlmengen, Bruch und beschädigte Leihwaren werden zum Wiederbeschaffungspreis, erforderliche Reparaturen nach Aufwand berechnet.
ANNULLIERUNG
Bei Annullierung eines Anlasses wird sämtlicher bereits entstandener Aufwand ab der 1. Offerte in Rechnung gestellt. Folgende Kosten entstehen zusätzlich nach erfolgter Auftragsbestätigung:
30 Tage vor der Veranstaltung:
- 100% der bestätigten Personalkosten
- 100% des bestätigten Equipments (ohne Einwegartikel)
14–7 Arbeitstage vor der Veranstaltung:
- 75 % des Auftragsvolumen inkl. Beverageangebot
6–0 Arbeitstage vor der Veranstaltung:
- 100 % des Auftragsvolumen inkl. Beverageangebot